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| Berufsunfähigkeitsversicherung |
Die Zahlen sprechen für sich. Knapp 30% der Berufstätigen, die aufgrund von Unfall oder Krankheit berufsunfähig werden,
sind jünger als 45 Jahre, 10% davon sind sogar unter 35 Jahre alt.
Gerade junge Menschen trifft eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besonders hart, da
Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erst bestehen, wenn die Person mindestens 5 Jahre lang Beiträge dort eingezahlt hat.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten kostet durch das niedrigere Eintrittsalter deutlich weniger, als wenn man erst später mit einem höheren Alter eintritt.
Zu empfehlen ist eine Grundabsicherung mit einer möglichen "dynamischen Anpassung für später", die bereits ab 15 Euro Mindestbeitrag möglich ist.
Drüberhinaus bieten manche Versicherungsanbieter auch eine eingeschränktere Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Die "Light-Version" bietet einen Erwerbsunfähigkeitsschutz.
Das bedeutet, dass der Versicherer hier nur, wenn jede Tätigkeit nach dem Studium und nicht nur eine Tätigkeit im erlernten Beruf ausgeschlossen werden kann.
Manche Versicherer bieten zusätzlich an, die Police zum Ende der Ausbildung bzw. des Studiums in eine "echte" Berufsunfähigkeitsversicherung umzuwandeln.
Deshalb ist bei allen BU-Police wichtig, eine Nachversicherungsmöglichkeit abzuschließen. Somit hat man die Möglichkeit, den Vertrag an die entsprechende neue Lebenssituation, Einkommesveränderungen etc. anzupassen ohne dass erneut eine Gesundheitsprüfung erfolgen muss.
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| Hausratversicherung-Versicherung |
Hier geht es um der Schutz der eigenen Studentenbude.
Ob eine Hausratversicherung notwendig ist, richtet sich nach dem Wert des Hausrates.
Zum Hausrat gehört das ganze Inventar in deiner Wohnung bzw. in Deinem Stundentenzimmer/WG.
Dazu gehört auch eine eventuell teure Computer- oder Hifianlage in der Wohnung.
Manche Versicherungsunternehmen bieten auch eine kombinierte Hausratversicherung inkl. einem Fahrrad an, dass ja gerade in Studienorten oftmals schnell gestohlen werden kann.
Abzuklären ist vorab, ob über die Hausratversicherung der Eltern nicht eventuell die Studenten-Wohnung mitversichert werden kann. Dies sollte man sich schriftlich durch einen Nachtrag bestätigen lassen.
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